Satzung
Der Fanclub des Fußballvereins BV Borussia 09 e. V. Dortmund "1. BVB-Fanclub Rügen" wurde am 15.02.2014 gegründet. Der Club hat seinen Sitz in 18556 Dranske/Rügen, auch wenn ein Teil der Mitglieder aus anderen Bereichen kommen. Der Fanclub hat keine Rechtsfähigkeit, da er kein eingetragener Verein ist. Seit dem 15.02.2014 ist "1. BVB-Fanclub Rügen" ein offizieller Fanclub des BV Borussia 09 e. V. Dortmund. Der Fanclub ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Die Mittel des Fanclubs dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine individuellen Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils mit dem 15. Februar und endet mit dem 14. Februar eines jeden Jahres. Das Logo besteht aus dem Namen des Fanclubs, darunter der Schriftzug "Inselborussen", der Skizze der Insel Rügen, Dranske hervorgehoben, eingerahmt durch den Leuchtturm Hiddensee (links) und dem Leuchtturm Arkona (rechts), deren Strahlen über die Insel auf eine BVB Flagge leuchten. Das Logo des Fanclubs "1. BVB-Fanclub Rügen" darf ausdrücklich nur nach Rücksprache mit dem Vorstand verwendet werden.
Der BVB Fanclub "1 .BVB-Fanclub Rügen"
bildet einen Zusammenschluss von fußballbegeisterten Personen, die
gemeinsam das Interesse am BV Borussia 09 e. V. Dortmund teilen. Der
Fanclub besteht zu dem Zweck, die Mannschaft des BVB sowohl bei
Heimspielen als auch bei Auswärtsspielen zu unterstützen. §
3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Mitglied des 1. BVB-Fanclub Rügen können natürliche
Personen und juristische Personen werden. Die Anmeldung zur Aufnahme in
den Club muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand. a. durch erklären schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand. b. durch Ausschluss bei groben Verstoß gegen die Satzung des Clubs oder gegen die Stadionordnung. c. bei juristischen Personen durch den Verlust der Rechtsfähigkeit. d. mit dem Tod des Mitglieds endet automatisch die Mitgliedschaft. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand in einer nicht-öffentlichen Abstimmung durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Bereits im Voraus geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Verlässt ein Mitglied den Verein, so hat er nach einer Sperrfrist von
12 Monaten die Möglichkeit, erneut einen Aufnahmeantrag zu stellen.
a. Vorstand Der Vorstand besteht aus 6 stimmberechtigten
Personen (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister,
Schriftführer Fanartikelverwaltung und Fanbeiratsvertreter) und
einem beisitzenden Ehrenvorsitzenden und wird von der
Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf
Jahre. Wiederwahlen sind zulässig.
Der Fanbeirat setzt sich aus aktiven Mitgliedern mit speziellen
Aufgaben und Verantwortlichkeiten zusammen und wird im Vorstand vom
Fanbeiratsvertreter vertreten.
Für schnell zu beschließende Angelegenheiten genehmigt sich der Fanclub (Beschluss vom 03.02.2018 / lt. Protokoll) ein Abstimmen über das jeweilige Problem mittels der Fanclub eigenen Whatsapp-Gruppe. Allen Mitgliedern wird so das aktive Wahlrecht eingeräumt. Der Club wird gerichtlich und außergerichtlich vom
Vorstand vertreten, wobei jedes Vorstandsmitglied für sich allein
vertretungsberechtigt ist. Der Vorstand ist für
alle Angelegenheiten des Clubs zuständig, soweit sie nicht durch die
Satzung einem entsprechenden Organ zugewiesen sind. Insbesondere
entscheidet er über die Vergabe von Mitteln entsprechend dem Zweck des
Clubs. a. Wahl des Vorstandes Alle Mitglieder haben in den Vollversammlungen das aktive Wahlrecht. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder dem Beschluss zustimmen. Bei Beschlüssen über die Satzungsänderungen, Auflösung des Fanclubs, Ausschluss von Fanclubmitgliedern sowie Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes aus dem Vorstand ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich. §5 Protokollierung der Beschlüsse Über alle Sitzungen der Vollversammlung und des Vorstandes ist ein Protokoll aufzunehmen. Alle gefassten Beschlüsse sind in diesem Protokoll festzuhalten. Das Protokoll der Vollversammlung wird vom Schriftführer geführt, das der Vorstandssitzung reihum von einem Vorstandsmitglied. Das Protokoll ist von dem Protokollführer und von einem sonstigen teilnehmenden Sitzungsmitglied zu unterzeichnen. §6 Zahlungen, Beiträge, Finanzen Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Club durch: a. Mitgliedsbeiträge Die Jahresgebühr beträgt 19,09 € - das heißt, monatlich 1,60 € (1,5908 € aufgerundet) und wird entsprechend dem Eintrittsdatum ab Eintrittsmonat berechnet. Die Aufnahmegebühr beträgt unabhängig vom Eintrittsdatum ebenfalls 19,09 €. In der Aufnahmegebühr enthalten sind: o Ein Willkommensgeschenk o Ein offizielles Begrüßungsschreiben o Ein Mitgliedsausweis Der Wert beträgt 15,00 €. Die Differenz von 4,09 €
wird dem Vereinskonto gutgeschrieben. §7
Haftung Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen. Jedes Mitglied ist für sein Handeln und Tun selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich zur Verantwortung zu ziehen. Der Club haftet auch in keinem Fall für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden. §7a Einverständniserklärung Nutzungsrechte: Hiermit übertragen die Mitglieder des 1. BVB-Fanclubs Rügen sämtliche Nutzungsrechte an den Fotos und Videos, die sie durch die Vereins-WhatsApp-Gruppe, per Email, Brief oder händisch an den Vorstand weitergeben, an den 1. BVB-Fanclub Rügen. Diese Übertragung gilt sowohl zeitlich als auch örtlich unbegrenzt und können uneingeschränkt veröffentlicht werden. §8
Fanclubkleidung Wird ein neues Mitglied in den Fanclub aufgenommen, entscheidet der Vorstand im Einzelfall per Abstimmung, ab wann die Person offizielle Kleidung des Fanclubs erwerben und tragen darf. §9
Auflösung Der Fanclub wird aufgelöst: Über die Aufteilung des Vereinsvermögens entscheidet die Vollversammlung. §10 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung des 1.BVB-Fanclub Rügen tritt am 15.02.2014 in Kraft. Letzte Änderung: 10.01.2021. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||